Platz- und Betriebsordnung
 
Der Verkehrsübungsplatz Neu-Ulm/Ludwigsfeld wird durch die Neu-Ulmer Verkehrsübungsplatz GmbH betrieben. Es handelt sich um eine private Anlage. Der Trägerin bzw. deren Vertreter in ihrer Eigenschaft als Hausherren ist das Recht vorbehalten, den Nutzer- und Besucherkreis von bestimmten Voraussetzungen abhängig zu machen oder zu beschränken.
Jeder, der in den Verkehrsübungsplatz einfährt oder ihn betritt, erkennt damit die Platz- und Betriebsordnung an. Die Benutzung des Übungsplatzes erfolgt auf eigene Gefahr und unter Ausschluss jeglicher Haftung der Trägerin bzw. deren Vertreter. Den Weisungen der Aufsichtsorgane, insbesondere des Platzwartes, ist unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten. Sie sind berechtigt, der Platz- und Betriebsordnung Zuwiderhandelnde vom Übungsplatz zu verweisen bzw. bei Bedarf von dem zustehenden Hausrecht Gebrauch zu machen.
Die Benutzung der Anlage ist im Rahmen ihrer Zweckgebundenheit jedermann gestattet, auch wenn er nicht Inhaber einer Fahrererlaubnis ist. Mindestalter: PKW 16 Jahre, Motorrad 17 Jahre, Roller und Leichtkrad 15 Jahre. Während des Fahrens ist eine Begleitperson mit Führerschein obligatorisch. Der Verkehrsübungsplatz darf nur mit zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugen genutzt werden.
 
Die Öffnungszeiten und Benutzungsgebühren sind dem gesonderten Aushang zu entnehmen.

Mit Entrichtung der Platzgebühr muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die Versicherungsbedingungen sind dem Aushang zu entnehmen. Bei allen Sach- und Personenschäden, an denen andere Kraftfahrzeuge beteiligt sind, muss die Schadensforderung dem Schädiger gegenüber geltend gemacht werden. Wenn sich ein Unfall ereignet hat, ist unverzüglich der Platzwart zu benachrichtigen. Alle am Unfall beteiligten Fahrer, ihre Begleitpersonen und die Fahrzeuge müssen am Unfallort verbleiben, bis der Schaden durch den Platzwart aufgenommen ist. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift kann den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.
 Die Platzanlagen und – Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Jede Beschädigung ist unverzüglich dem Platzwart anzuzeigen. Oberstes Gebot bei der Benutzung des Verkehrsübungsplatzes muss in demselben Maße wie bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr die Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme sein. Die straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen gelten auch auf dem Verkehrsübungsplatz, wenn nicht Ausnahmen ausdrücklich zugelassen sind. Vor allem sind die aufgestellten Verkehrszeichen zu beachten und die Fahrgeschwindigkeit den jeweiligen Verhältnissen auf dem Verkehrsübungsplatz und dem Können des Übenden anzupassen. Das Verlassen des Kraftfahrzeuges auf den Fahrbahnen und das Begehen der Fahrbahn sind nicht gestattet.

Der in der Platzmitte eingerichtete und abgesperrte Trainingsplatz ist ausschließlich der Nutzung durch Fahrschulen im Rahmen der 2-Radausbildung in Begleitung des verantwortlichen Fahrlehrers und / oder bei Fahrsicherheitstrainings unter Leitung eines Moderators vorbehalten.

Sonn- und Feiertags ist dieser Platzteil gesperrt.


 

Kreisverkehrswacht

Neu-Ulm e.V.
Zugspitzring 2

89231 Neu-Ulm
Telefon: 0731 8 53 77

 

 

 



ACHTUNG !!

Bei starkem Schneefall kann es möglich sein, dass der Übungsplatz geschlossen ist !!

 

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